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   BGH, 29.01.1952 - 2 StR 158/51.   

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BGH, 29.01.1952 - 2 StR 158/51. (https://dejure.org/1952,598)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1952 - 2 StR 158/51. (https://dejure.org/1952,598)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1952 - 2 StR 158/51. (https://dejure.org/1952,598)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1952 - 2 StR 158/51
    B. nach § 240 Nr. 1 und 3 als selbständige Bankrotthandlungen nicht dadurch zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasst werden, dass sie in Bezug auf denselben Konkurs begangen sind (BGHSt 1, 186, 190) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51].
  • RG, 14.05.1936 - 2 D 695/35

    1. Kann Betrug dadurch begangen werden, daß es der Versicherungsnehmer unterläßt,

    Auszug aus BGH, 29.01.1952 - 2 StR 158/51
    Hierzu wäre er als Geschäftsführer der Ba. nach Treu und Glauben und auch deshalb verpflichtet gewesen, weil sie durch eine für sie handelnde Person den Irrtum bei dem Beamten herbeigeführt hatte (RGSt 45, 151; 70, 225 ff, 351).
  • RG, 22.09.1911 - IV 609/11

    Kann ein Zeuge aus Fahrlässigkeit den vor seiner Vernehmung geleisteten Eid durch

    Auszug aus BGH, 29.01.1952 - 2 StR 158/51
    Hierzu wäre er als Geschäftsführer der Ba. nach Treu und Glauben und auch deshalb verpflichtet gewesen, weil sie durch eine für sie handelnde Person den Irrtum bei dem Beamten herbeigeführt hatte (RGSt 45, 151; 70, 225 ff, 351).
  • RG, 25.02.1887 - 365/87

    Sind unter "Aufwand" im Sinne des §. 210 Nr. 1 K.O. nur diejenigen Ausgaben zu

    Auszug aus BGH, 29.01.1952 - 2 StR 158/51
    An sich waren beide als verantwortliche und persönlich haftende, sowie vertretungsberechtigte Teilhaber der Gesellschaft verpflichtet, sich Einblick in die Vermögenslage der OHG zu verschaffen und zu prüfen, ob die ihnen für private Zwecke bezahlten Beträge nicht übermässig hoch waren, d.h. zu dem tatsächlich vorhandenen Geschäftsvermögen nicht in einem unangemessenen Verhältnis standen (RGSt 15, 309).
  • RG, 16.09.1913 - II 412/13

    1. Unordentliche Führung von Handelsbüchern in § 240 Nr. 3 KO. 2. Genügt es zur

    Auszug aus BGH, 29.01.1952 - 2 StR 158/51
    Eine Buchführung gewährt nicht erst dann keine Übersicht über den Vermögensstand des Gemeinschuldners mehr, wenn die Übersicht unmöglich gemacht ist, sondern schon dann, wenn sie nur unter erheblichem Aufwand an Mühe und Zeit gewonnen werden kann (RGSt 47, 311).
  • BGH, 28.01.1954 - 4 StR 745/53

    Rechtsmittel

    Traf dies zu, dann vermochte die Vernachlässigung des Journals keine Strafbarkeit nach § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO zu begründen, weil diese Vorschrift im Gegensatz zu § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO nur Bücher im Auge hat, deren Führung dem Gemeinschuldner gesetzlich obliegt, d.h. erforderlich ist, um den Vermögensstand des Geschäfts zu offenbaren, Dabei ist zu beachten, dass nicht schon jede Erschwerung der Vermögensübersicht genügt, sondern dass die Fehler der Buchführung derart beschaffen sein müssen, dass ein sachverständiger Dritter sich den erforderlichen Überblick über den Vermögensstand entweder überhaupt nicht oder nur unter erheblichem Aufwand von Mühe und Zeit zu beschaffen vermag (RGSt 47, 311; BGH 2 StR 158/51 vom 29. Januar 1952).
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